2.2.4 Kündigung aufgrund Wegzug
Verlegt ein Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann der Versicherungsvertrag auf das Ende des Monats gekündigt werden, in dem die Mitteilung erfolgt ist. Wurden im ersten Versicherungsjahr bereits Leistungen für Tierarztrechnungen ausbezahlt, ist die Gesamtjahresprämie nicht geschuldet, da dies ein vertraglicher Beendigungsgrund ist. Dafür muss jedoch eine offizielle Abmeldebestätigung vorliegen. Auszug aus den AVB: 3 Allgemeine Regelungen 3.1. Örtlicher Geltungsbereich Sollte die versicherte Person den ständigen Wohnsitz nicht mehr in der Schweiz haben, wird die Versicherung auf Ende des Monats gekündigt, in dem der Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde.
Umzug ins Ausland mit ausbezahlten Schäden im 1. VJ:
Wurden im ersten Versicherungsjahr bereits Leistungen ausbezahlt, bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Der Vertrag wird mit dem Kündigungsgrund "Kündigung VN – 1. Vj aufgrund Wegzug mit Schäden" gekündigt.
a) Falls Rechnungen bezahlt: Ist IBAN auf dem VN hinterlegt?
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- Ja: nächster Schritt
- Nein: IBAN per WhatsApp/Mail anfragen, wenn hinterlegt dann Schritt 2
c) Bei der Kündigungsart "Termination" wählen
d) Das gewünschte Kündigungsdatum eintragen
e) Wahl des Kündigungsgrundes "Kündigung VN - 1. VJ aufgrund Wegzug mit Schäden"
f) Die Police wird mit Klick auf Cancel Policy gekündigt
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- Schuldet VN uns noch Prämien, wird die Rechnung automatisch am nächsten Tag versendet
- Erhält der VN Prämien von Calingo zurück, wird die Gutschrift automatisch am nächsten Tag ausgelöst, sofern die IBAN hinterlegt ist.
h)Kündigungsmail zustellen via "Send Cancellation E-Mail"
i) Kündigungsmail als "Attachment" auf den VN hochladen
Umzug ins Ausland ohne Schäden oder mit Schäden ab 2. VJ.
Der Vertrag wird mit dem tägl. Kündigungsrecht per Monatsende gekündigt, in dem der Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde.
Dokumente: Screenshot Mail oder Mail als Datei
Videoanweisung: