Zu Content springen
Deutsch – Schweiz
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

2.2.7 Vertragskündigung im Schadenfall

Sowohl der VN als auch Calingo hat das Recht im Rahmen eines Schadenfalls mit Auszahlung oder Deckungszusage, per sofort zu künden. In jedem Fall ist die Meldung des VN als Screenshot im jeweiligen Vertrag zu hinterlegen.

Trotz einer Kündigung müssen die gemäss Vertrag zu leistende Auszahlung erfolgen.

VVG Art. 42: Kündigung kann erfolgen bei Deckungszusage (wenn es z.B. gegen die Franchise läuft) oder bei einer Auszahlung der Entschädigung.

Die Kündigung ist spätestens bis 14 Tage nach Auszahlung des Schadens oder Deckungszusage seitens des VN kündbar. Eine Kündigung durch Calingo hat spätestens bei der Auszahlung von Leistungen zu erfolgen.

Offene Punkte: TODO: Überarbeiten Jenny